Bildung und Teilhabe
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungspaket unterstützt Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Im Einzelnen können folgende Leistungen beantragt werden:
- Zuschuss zu den Kosten der Mitgliedschaft in einem Verein, Nutzung von Freizeitangeboten, Musikunterricht o.ä.
- Übernahme der Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge sofern diese in Verantwortung von Kita, Schule oder Hort angeboten werden
- Zuschuss zu den Kosten der Mittagsverpflegung
- Übernahme der Kosten für eine notwendige und angemessene Lernförderung
Die Leistungen werden in der Regel unbar erfolgen, d. h. dass die Zahlung direkt an den Leistungsanbieter erfolgt.
Im Folgenden finden Sie den anktuellen Antrag, sowie Merkblätter und Vordrucke für die Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Antrag Bildung und Teilhabe für SGB II Empfänger
Merkblatt für SGB II Empfänger
Merkblatt für Empfänger Kinderzuschlag und Wohngeld
Vordruck Schulbescheinigung Schulausflug und Klassenfahrt
Termine
Leistungen zum Bildungs- und Teilhabepaket nun beim neuen Landkreis beantragen
Änderung der Zuständigkeit beim Bildungs- und Teilhabepaket für die Ämter Peenetal/Loitz und...
Schulbedarf auch für Kinder aus Familien mit Kindergeldzuschuss oder Wohngeld
Bis zum 31.07. können Anträge für die Ausstattung mit persönlichem Schulmaterial gestellt werden.
Antragsformulare für Bildung und Teilhabe liegen bereit
Wichtige Informationen, Antragsformulare und Merkblätter zum Bildungspaket finden Sie hier.
Kontakt:
Sozialagentur - Jobcenter des Landkreises Vorpommern-Greifswald
Dienststelle Wolgast - Agenturleitung
Pestalozzistr. 45
17438 Wolgast
Telefon: (03836) 232 0
Telefax: (03836) 232 260
E-Mail: info(at)sagjc-vg.de
Öffnungszeiten:
Di: 09-12 Uhr + 13.30-18 Uhr
Do: 09-12 Uhr + 13.30-16 Uhr
Mo/Mi/Fr: nach Vereinbarung
(außer an gesetzl. Feiertagen, sowie am 24. und 31.12.)

